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   LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65   

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LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65 (https://dejure.org/1965,14917)
LG Kiel, Entscheidung vom 26.11.1965 - 2 Ks 1/65 (https://dejure.org/1965,14917)
LG Kiel, Entscheidung vom 26. November 1965 - 2 Ks 1/65 (https://dejure.org/1965,14917)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Tötung von insgesamt mindestens 145.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern, die im Rahmen mehrerer 'Aussiedlungsaktionen' aus dem Ghetto und der näheren Umgebung von Lodz ins KL Chelmno verschleppt und in 'Gaswagen' vernichtet wurden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64

    Tötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern

    Auszug aus LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65
    Vor allem aber verstiess er gegen die elementarsten, von allen Kulturvölkern anerkannten Grundsätze über die Menschenwürde und konnte als blosser Missbrauch staatlicher Machtfülle und wegen seiner verbrecherischen Zielsetzung niemals gültiges Recht schaffen (BGHSt 2, 177; 5, 230, 233 und BGH 2 StR 71/64, Urteil vom 25.11.1964 ).

    Aber schon durch seine Zugehörigkeit und seine Mitwirkung im Sonderkommando, das eigens für die Ausrottung der jüdischen Bevölkerung Polens und gewisser anderer nach der Behauptung der nationalsozialistischen Machthaber lebensunwerter Bevölkerungsgruppen gebildet worden war, hat er bei der Tötung der Opfer Hilfe geleistet (vgl. Urteil des BGH vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 - im sogenannten Bonner Kulmhofverfahren.

    Die Anwendbarkeit des § 47 MStGB hängt zwar von einer solchen Belehrung über die Möglichkeit der Befehlsverweigerung nicht ab (BGH 2 StR 71/64, Urteil vom 25.11.1964 ).

    Gegen die Anwendung des § 4 der Gewaltverbrecherverordnung bestehen keine Bedenken, wie der BGH in seinen Urteilen in NJW 1962, 2209 und in 2 StR 71/64 vom 25.November 1964 eingehend dargelegt hat.

    Da der Angeklagte sich in einem - vermeidbaren - Verbotsirrtum über die Verbindlichkeit der ihm erteilten Befehle befand, konnte die Mindeststrafe von drei Jahren Zuchthaus nach den Grundsätzen über die Bestrafung des Versuchs gemäss § 44 Abs. 3 StGB nochmals bis auf ein Viertel ermässigt werden, d.h. bis auf neun Monate Zuchthaus (vgl. BGHSt 2, 194, 209 und BGH 2 StR 71/64, Urteil vom 25.11.1964 ).

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65
    Er ist kein Tatbestandsirrtum im Sinne des § 59 StGB, sondern könnte nur als sogenannter Verbotsirrtum im Rahmen der von der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze Beachtung finden, welche der BGH (insbesondere in BGHSt 2, 194) dazu entwickelt hat.

    Der Glaube an eine unbedingte Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen der höchsten Staatsführung entband ihn nicht von seiner Verpflichtung, sich vor seinem Gewissen darüber Rechenschaft abzulegen, ob das ihm befohlene Tun mit den Geboten des rechtlichen Sollens vereinbar war (BGHSt 2, 194, 301 und BGH 1 StR 653/54, Urteil vom 22.April 1955 ).

    Ein solcher Irrtum ist nach den Grundsätzen des Verbotsirrtums im Sinne der bereits erwähnten Entscheidung des BGH in BGHSt 2, 194 zu bewerten (BGH 5 StR 344/63, Urteil vom 8.Oktober 1963).

    Da der Angeklagte sich in einem - vermeidbaren - Verbotsirrtum über die Verbindlichkeit der ihm erteilten Befehle befand, konnte die Mindeststrafe von drei Jahren Zuchthaus nach den Grundsätzen über die Bestrafung des Versuchs gemäss § 44 Abs. 3 StGB nochmals bis auf ein Viertel ermässigt werden, d.h. bis auf neun Monate Zuchthaus (vgl. BGHSt 2, 194, 209 und BGH 2 StR 71/64, Urteil vom 25.11.1964 ).

  • BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62

    Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den

    Auszug aus LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65
    Denn der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit, der den Notstandsbestimmungen der §§ 52 und 54 StGB zugrunde liegt, erlaubt grundsätzlich keine Handlung, die zur Vernichtung des Lebens anderer führen muss, solange auch nur eine nicht fernliegende Möglichkeit besteht, die ihm drohende Gefahr abzuwenden (BGH in NJW 1963, 1258 und BGH 5 StR 353/54, Urteil vom 14.12.1954).

    Aber eine solche allgemeine, auf keine konkreten Tatsachen gestützte Vermutung reicht nicht aus, um einen entschuldigenden Irrtum über eine vermeintliche gegenwärtige Gefahr zu begründen (vgl. BGH in NJW 1963, 1258 und BGH 5 StR 353/54, Urteil vom 14.12.1954).

    Auch auf einen vermeintlichen Notstand kann sich nur berufen, wer sich nach dem Mass aller seiner Kräfte bemüht und in dieser Richtung alle Möglichkeiten gewissenhaft geprüft hat (BGH in NJW 1963, 1258).

  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 353/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65
    Unter gegenwärtiger Gefahr im Sinne der Notstandsbestimmungen ist ein Zustand zu verstehen, der nach menschlicher Erfahrung bei natürlicher Weiterentwicklung der gegebenen Sachlage den Eintritt einer Schädigung sicher oder doch höchstwahrscheinlich macht, wenn nicht alsbald eine Abwehrmassnahme ergriffen wird; so zum Beispiel wenn der Vorgesetzte Anstalten trifft, seinen Willen mit der Waffe oder anderen entsprechenden Drohungen zu erzwingen (BGH in NJW 1951, 323 und 769; BGH 5 StR 353/54, Urteil vom 14.12.1954).

    Denn der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit, der den Notstandsbestimmungen der §§ 52 und 54 StGB zugrunde liegt, erlaubt grundsätzlich keine Handlung, die zur Vernichtung des Lebens anderer führen muss, solange auch nur eine nicht fernliegende Möglichkeit besteht, die ihm drohende Gefahr abzuwenden (BGH in NJW 1963, 1258 und BGH 5 StR 353/54, Urteil vom 14.12.1954).

    Aber eine solche allgemeine, auf keine konkreten Tatsachen gestützte Vermutung reicht nicht aus, um einen entschuldigenden Irrtum über eine vermeintliche gegenwärtige Gefahr zu begründen (vgl. BGH in NJW 1963, 1258 und BGH 5 StR 353/54, Urteil vom 14.12.1954).

  • BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62

    Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai,

    Auszug aus LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65
    Gegen die Anwendung des § 4 der Gewaltverbrecherverordnung bestehen keine Bedenken, wie der BGH in seinen Urteilen in NJW 1962, 2209 und in 2 StR 71/64 vom 25.November 1964 eingehend dargelegt hat.
  • BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63

    Deportation der jüdischen Bevölkerung von Krakau, Miechow, Przemysl, Rzeszow und

    Auszug aus LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65
    Ein solcher Irrtum ist nach den Grundsätzen des Verbotsirrtums im Sinne der bereits erwähnten Entscheidung des BGH in BGHSt 2, 194 zu bewerten (BGH 5 StR 344/63, Urteil vom 8.Oktober 1963).
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65
    Das ist aber für die Strafbarkeit seiner Beihilfe auch nicht erforderlich (BGHSt 3, 65).
  • BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62

    Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen

    Auszug aus LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65
    Die Tötung eines Menschen aus Rassenhass widerspricht in krasser Weise den selbstverständlichsten Grundsätzen und sittlichen Überzeugungen aller Kulturvölker; ein solcher Beweggrund ist im besonderen Masse verwerflich und niedrig (OGHSt. 2, 179; BGHSt 18, 37, 39).
  • BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56

    Stutthof-Prozesse

    Auszug aus LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65
    Eine solche Tötungsart ist grausam (BGH 4 StR 359/56, Urteil vom 8.11.1956 ).
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

    Auszug aus LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65
    Gegen die Rechtsgültigkeit dieser Verordnung vom 17.Oktober 1939 und des Erlasses vom 9.April 1940 hat das Schwurgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (BGH in NJW 1954, 401) keine Bedenken.
  • BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54

    Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen

  • BGH, 29.12.1953 - 4 ARs 47/53
  • LG Kiel, 14.06.1974 - 2 Ks 2/74

    Vergasung von mindestens 7 Partisanen mittels 'Gaswagen'

    Der dem Angeklagten vorgeworfene Sachverhalt unterscheidet sich auch ganz wesentlich von den Feststellungen in anderen Verfahren, in denen der Tod durch Vergasen als grausame Tötung angenommen worden ist (BGH vom 8.11.1956 - 4 StR 359/56 ; Schwurgericht Kiel vom 26.November 1965 - 2 Ks 1/65 ; Schwurgericht Kiel vom 11.4.1969 - 2 Ks 1/68 ).
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